Kauf auf Probe — Dieser Artikel oder Absatz stellt die Situation in Deutschland dar. Hilf mit, die Situation in anderen Ländern zu schildern. Der Kauf auf Probe ist nach § 454 des deutschen BGB ein Kauf unter der aufschiebenden Bedingung, dass der Käufer den … Deutsch Wikipedia
Kauf auf Probe — Abschluss eines ⇡ Kaufvertrags unter der Bedingung, dass der Käufer die Ware billigt. Einzelheiten in §§ 454, 455 BGB. Anders: ⇡ Kauf zur Probe, ⇡ Kauf nach Probe … Lexikon der Economics
Kauf zur Probe — bedingungsloser ⇡ Kaufvertrag mit unbeachtlicher Angabe des Motivs. Anders: ⇡ Kauf auf Probe, ⇡ Kauf nach Probe … Lexikon der Economics
Erwachsen auf Probe — Seriendaten Originaltitel Erwachsen auf Probe Produktionsland Deutschland … Deutsch Wikipedia
Kauf — Aneignung; Investition; Erwerb; Anschaffung; Erwerbung; Aufkauf; Akquisition; Zukauf; Übernahme * * * Kauf [kau̮f], der; [e]s, Käufe [ kɔy̮fə]: Erwerb von etwas für Geld: ein günstiger Kauf; ein Haus zum Kauf anbieten … Universal-Lexikon
Probe — Untersuchung; Erprobung; Prüfung; Test; Versuch; Warenmuster; Muster * * * Pro|be [ pro:bə], die; , n: 1. einer Aufführung beim Theater, den Aufnahmen beim Film usw. vorangehende vorbereitende Arbeit (besonders der Künstlerinnen und Künstler):… … Universal-Lexikon
Kauf [1] — Kauf (lat. Emtio venditio, franz.Vente), der Vertrag, nach dem der eine Kontrahent, der Verkäufer (venditor), einen Wertgegenstand, die Ware, dem andern, dem Käufer (emtor), überliefern und von diesem dagegen eine Geldsumme, den Preis (pretium),… … Meyers Großes Konversations-Lexikon
Kauf — Kauf, Kaufvertrag (Emtĭo venditĭo), Vertrag, durch den der Verkäufer dem Käufer eine Sache (Ware) oder ein Recht gegen einen bestimmten Preis überläßt, ist abgeschlossen (perfekt), wenn beide Parteien über Sache und Preis einig sind. Der K. auf… … Kleines Konversations-Lexikon
Kauf — (emtio, Verkauf venditio), beruht auf der Verständigung (Consens) des Verkäufers u. Käufers über Waare und Preis (pretium), bedarf nur ausnahmsweise einer bestimmten Form, z.B. der schriftlichen beim Verkauf von Grundstücken. Nach uraltem Verbot… … Herders Conversations-Lexikon
Kauf — (lat Emtio, Venditio), das Rechtsgeschäft, durch welches Jemand (Verkäufer, Venditor) einem Andern (Käufer, Emtor) eine Sache (das Kaufobject) gegen Gewährung eines bestimmten Preises (Kaufpreis, Pretium) zum Eigenthum zu übergeben verspricht.… … Pierer's Universal-Lexikon